Der Goldpreis-Rechner
Die aktuellen Goldpreise kann man nicht errechnen. Diese werden an der Börse jeden Tag neu gesetzt. Die Preise steigen oder fallen und sind von vielen Faktoren abhängig. Es gibt keine Stabilität.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass der Goldpreis ständig nach oben geht. Je nach weltwirtschaftlichen Ereignissen bewegt sich der Goldpreis. Gibt es Krisenzeiten, steigt der Goldpreis. Eines ist aber sicher: Wer Gold hat, hat immer Geld. Der Wert des Goldes verfällt nie, es ist das Geld, welches an Wert verliert.
Was Sie aber selber errechnen können, ist der Wert Ihres Schmuckes. Dafür gibt es eine feste Formel.
Der Schmuck Preis Rechner
Wenn Sie Schmuck verkaufen wollen, dann müssen Sie wissen, wie sich der Wert errechnet, um auch den Wert zu bekommen.
Wie errechnet sich der Wert eines Schmuckstückes?
Beispielrechnung
Schmuck 585er Gold
10 gr. (Gewicht des Schmuckstückes) x 0,585 ergibt ein Feingewicht von 5,85 Gramm.
777,92€ (aktueller Goldpreis in Euro pro Unze) geteilt durch: 31,101 (so viel Gramm hat eine Unze),
also 777,92€ : 31,01gr.= 25,01€/pro ...
ergibt einen aktuellen Goldpreis von 25,01€ pro Gramm.
5,85 x 25,01 = 146,31 Euro
Steigt der Goldpreis zum Beispiel auf 900,-€/pro Unze, wäre der Wert des selben Schmuckstückes:
10gr. x 0,585 = 5,85 Gramm
900 : 31,01 = 29,02€/pro Gramm
5,85 x 29,02 = 169,78€
Sie können das natürlich beliebig auch für 333er und 750er Gold errechnen.
Einfach die entsprechenden Werte austauschen.
Gold-& Silberbarren Etui nach Anlässe-♥ ♥ ♥ ♥ ♥
NUR Anlagegold ist steuerfrei
Gold ist eine sehr gute Geldanlage. Als Anlagegold zählen Goldbarren, welche vom Gesetzgeber festgelegte Kriterien erfüllen müssen. Ein wichtiger Vorteil ist, dass der Ankauf und auch der Verkauf von Anlagegold in Form von Barren von der Umsatzsatzsteuer befreit ist ( steuerbefreit nach < 4 Nr. 8b UStG ).
Für Münzen und Barren aus Silber und sonstige Produkte (Goldbarren und Goldmünzen aus Fine 999,99 sind ausgenommen) aus Gold, Silber und Platin fällt die gesetzlich, geltende Umsatzsteuer an. Dazu zählt auch Schmuck.
Nach der EU Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2006 besteht Vorteil der Steuerbefreiung in EU Ländern in den meisten Fällen.
Das Anlagegold muß die im Artikel 344(2) genannten Kriterien erfüllen, um unter der Mehrwertsteuerbefreiung zu fallen.
Die Kriterien sind:
1.mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht
2.mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln
Die Maße eines Goldbarren
Gewicht, Länge, Breite und Höhe von Goldbarren sind DIN Normen und sollten eine Zertifizierung besitzen
Literaturverzeichnis:
1.http://www.steuer.bayern/umsatzsteuer/content/vvBMF-Schreiben/BMFS_2008_12_10_20Verzeichnis20Goldmünzen202009.pdf
2.Richtlinie 2006/112/EG DES RATES vom 28.November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem:
http://www.claro.com/sites/default/files/EU-Richtline202006:112:EG.pdf
3.Information der Mitgliedsstaaten 2008/C 306/04 Mehrwertsteuer (MwSt) ( Befreites Anlagegold) gültig für das Jahr 2009
Die aktuellen Goldpreise kann man nicht errechnen. Diese werden an der Börse jeden Tag neu gesetzt. Die Preise steigen oder fallen und sind von vielen Faktoren abhängig. Es gibt keine Stabilität.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass der Goldpreis ständig nach oben geht. Je nach weltwirtschaftlichen Ereignissen bewegt sich der Goldpreis. Gibt es Krisenzeiten, steigt der Goldpreis. Eines ist aber sicher: Wer Gold hat, hat immer Geld. Der Wert des Goldes verfällt nie, es ist das Geld, welches an Wert verliert.
Was Sie aber selber errechnen können, ist der Wert Ihres Schmuckes. Dafür gibt es eine feste Formel.
Der Schmuck Preis Rechner
Wenn Sie Schmuck verkaufen wollen, dann müssen Sie wissen, wie sich der Wert errechnet, um auch den Wert zu bekommen.
Wie errechnet sich der Wert eines Schmuckstückes?
Beispielrechnung
Schmuck 585er Gold
10 gr. (Gewicht des Schmuckstückes) x 0,585 ergibt ein Feingewicht von 5,85 Gramm.
777,92€ (aktueller Goldpreis in Euro pro Unze) geteilt durch: 31,101 (so viel Gramm hat eine Unze),
also 777,92€ : 31,01gr.= 25,01€/pro ...
ergibt einen aktuellen Goldpreis von 25,01€ pro Gramm.
5,85 x 25,01 = 146,31 Euro
Steigt der Goldpreis zum Beispiel auf 900,-€/pro Unze, wäre der Wert des selben Schmuckstückes:
10gr. x 0,585 = 5,85 Gramm
900 : 31,01 = 29,02€/pro Gramm
5,85 x 29,02 = 169,78€
Sie können das natürlich beliebig auch für 333er und 750er Gold errechnen.
Einfach die entsprechenden Werte austauschen.
Gold-& Silberbarren Etui nach Anlässe-♥ ♥ ♥ ♥ ♥
NUR Anlagegold ist steuerfrei
Gold ist eine sehr gute Geldanlage. Als Anlagegold zählen Goldbarren, welche vom Gesetzgeber festgelegte Kriterien erfüllen müssen. Ein wichtiger Vorteil ist, dass der Ankauf und auch der Verkauf von Anlagegold in Form von Barren von der Umsatzsatzsteuer befreit ist ( steuerbefreit nach < 4 Nr. 8b UStG ).
Für Münzen und Barren aus Silber und sonstige Produkte (Goldbarren und Goldmünzen aus Fine 999,99 sind ausgenommen) aus Gold, Silber und Platin fällt die gesetzlich, geltende Umsatzsteuer an. Dazu zählt auch Schmuck.
Nach der EU Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2006 besteht Vorteil der Steuerbefreiung in EU Ländern in den meisten Fällen.
Das Anlagegold muß die im Artikel 344(2) genannten Kriterien erfüllen, um unter der Mehrwertsteuerbefreiung zu fallen.
Die Kriterien sind:
1.mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht
2.mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln
Die Maße eines Goldbarren
| Gewicht gr. | Länge mm | Breite mm | Höhe mm |
| 100gr. | 49,70 | 28,50 | 3,90 |
| 50gr. | 49,70 | 28,50 | 2,00 |
| 1 OZ | 40,40 | 23,30 | 1,75 |
| 20gr. | 40,40 | 23,30 | 1,30 |
| 10gr. | 31,50 | 18,50 | 1,00 |
| 5gr. | 23,00 | 14,00 | 1,00 |
| 2gr. | 19,00 | 11,50 | 0,60 |
| 1gr. | 15,00 | 8,70 | 0,50 |
Gewicht, Länge, Breite und Höhe von Goldbarren sind DIN Normen und sollten eine Zertifizierung besitzen
Literaturverzeichnis:
1.http://www.steuer.bayern/umsatzsteuer/content/vvBMF-Schreiben/BMFS_2008_12_10_20Verzeichnis20Goldmünzen202009.pdf
2.Richtlinie 2006/112/EG DES RATES vom 28.November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem:
http://www.claro.com/sites/default/files/EU-Richtline202006:112:EG.pdf
3.Information der Mitgliedsstaaten 2008/C 306/04 Mehrwertsteuer (MwSt) ( Befreites Anlagegold) gültig für das Jahr 2009