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Gold_für_Lebensmittel

Essbares Blattgold, Lebensmittelfarbstoff E175 sowie essbares Blattsilber, Lebensmittelfarbstoff E174, ist ein eingeschränkt verwendbarer Zusatzstoff für Pralinen, Likör, Süßwaren und Gebäck (für Schaumwein mit Likörzusatz gibt es entsprechende Ausnahmegenehmigungen) in Deutschland. Essbares Blattgold ist undenklich und gibt jedem Lebensmittel einen ganz besonderen Akzent. Die Verarbeitung ist allerdings nicht immer ganz einfach. Blattgoldflocken hingegen lassen sich flexibel und leicht einsetzen für Verzierungen oder als Zugabe zu Getränken. Loses, essbares Blattgold als Blatt bedarf einiger Übung in der Verarbeitung und die Kunst besteht darin, dass das Gold auf dem Lebensmittel nicht versickert. Fettige und saugfähige Untergründe saugen das Gold auf und es kommt nicht zum gewünschten Effekt. Außerhalb Deutschlands überprüfen Sie bitte Ihre jeweiligen Gesetzgebungen in Ihrem Land. Essbares Blattgold in Pulver, essbares Blattgold in Flocken sowie essbares Blattgold in Schabin kann ebenso für den oben aufgeführten Verwendungszweck zur Verzierung genommen werden. Alle Produkte essbares Blattgold werden in der Blattgoldfabrik, (die bereits in der 5. Generation geführt wird), unter Einhaltung höchster Kontrolle der Lebensmittelfertigung hergestellt. Durch jährliche Zertifikate wie z.B. über die LGA wird dies dokumentiert.